Handlungstipps für Notsituationen

Holen Sie Hilfe! In Notfällen rufen Sie die Polizei (110) oder den Rettungswagen (112). In Fällen von Angriffen benachrichtigt der Rettungsdienst auch selbstständig die Polizei.

Erzeugen Sie Aufmerksamkeit! Sie können laut rufend die angreifende Person auffordern zu unterlassen, was sie gerade tut. Personen, die es sich zutrauen, können dann dazukommen und haben bereits erste Infos über den Angriff.

In Notfällen ist es legitim Nothilfe zu leisten. Dazu zählt, Gewalt von anderen und sich selbst mit verhältnismäßigen Mitteln abzuwenden. In solchen Fällen ist auch die Anwendung von Gewalt zur Abwehr von Gefahren gesetzlich erlaubt.

Initiieren Sie Unterstützung! Sprechen Sie andere Personen direkt an und ziehen Sie Zuschauer:innen in die Verantwortung: „Sie mit der gelben Jacke, rufen Sie bitte den Busfahrer!“

Verunsichern Sie den:die Täter:in! Schreien Sie laut und schrill. Das geht auch, wenn die Stimme versagt.

Handlungstipps für den Umgang mit Vorfällen von (rechter) Gewalt und betroffenen Personen

Signalisieren Sie der betroffenen Person Unterstützung. Nehmen Sie Blickkontakt zu dem:der Betroffenen auf. Das vermindert ihre:seine Angst. Sprechen Sie Betroffene direkt an: „Ich helfe Ihnen. Sind Sie ok? Brauchen Sie etwas?“

Wurde jemand verletzt? Seien Sie aufmerksam bezüglich eventueller Verletzungen oder eines Schocks. Bei körperlichen Verletzungen bieten Sie an, den Rettungsdienst (112) anzurufen oder die nächste medizinische Versorgungsstelle zu finden. Im Falle eines Schocks gewähren Sie der betroffenen Person einen ruhigen und geschützten Raum. Seien sie verständnisvoll und bieten sie Hilfestellung an. Beachten Sie, dass ein Schock nicht immer sofort zu erkennen ist.

Nehmen Sie die Wahrnehmung der Situation durch die betroffene Person ernst. Wenn Sie selbst nicht von Rassismus oder anderen Abwertungen betroffenen sind, ist es unter Umständen nicht einfach, die Situation richtig einzuschätzen. Betroffene selbst können den Vorfall meist am besten einordnen.

Verurteilen Sie die Tat und signalisieren Sie der betroffenen Person Ihre volle Solidarität. Einen Angriff, eine Bedrohung oder eine Beleidigung aus einem menschenverachtenden Motiv zu erleben ist häufig besonders erschütternd und verunsichernd, da der Angriff nicht als Reaktion auf eine Handlung oder das Verhalten der betroffenen Person geschieht. Ein solcher Angriff dient nicht nur dazu, die betroffene Person zu verletzen, sondern sie aktiv aus der Gesellschaft auszuschließen. Signalisieren Sie der betroffenen Person, dass Sie nicht einverstanden sind mit der Einstellung der:des Täterin:Täters und dass sie keinerlei Schuld für den Vorfall trifft.

Dokumentieren Sie eigene Verletzungen und Schäden und raten Sie der:dem direkt Betroffenen, dies auch zu tun. Wenn Sie verletzt werden, fotografieren Sie alle Verletzungen – auch wenn die Verletzungen kaum sichtbar oder spürbar sind. Gehen Sie so bald wie möglich zum Arzt. Bitten Sie darum, alle Verletzungen in einen Nachweis (Attest) zu schreiben. Behalten Sie beschädigte Kleidung und Gegenstände.

Der Wunsch der betroffenen Person hat immer Vorrang. Besprechen Sie mit dem:der Betroffenen das weitere Vorgehen und nehmen sie auf die Bedarfe des:der Betroffenen Rücksicht. Die Wünsche der Betroffenen sollten Vorrang haben, können aber auch nicht immer erfüllt werden.  Beachten Sie, dass nicht alle Menschen eine Anzeige stellen wollen oder mit der Polizei in Kontakt kommen möchten. Rufen Sie die Polizei (außer zur Abwendung einer akuten Gefahr) nur nach ausdrücklichem Wunsch der betroffenen Person.

Schreiben Sie direkt nach dem Vorfall ein Gedächtnisprotokoll. Es kann notwendig werden, sich detailliert an die Situation erinnern zu können. Versuchen Sie genau aufzuschreiben, was passiert ist und machen Sie gegebenenfalls Fotos.

Stellen Sie sich als Zeug:in zur Verfügung. Bieten Sie sich der betroffenen Person als Zeug:in an, für den Fall, dass sie eine polizeiliche Anzeige erstatten möchte. Sie können auch anbieten, den Vorfall selbst anzuzeigen – in jedem Fall sollte das nur in Absprache mit der:dem Betroffenen passieren.

Vermitteln Sie Unterstützung. Geben Sie der:dem Betroffenen einen Hinweis auf Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen. Hier finden Sie entsprechende Kontaktinformationen.

Melden Sie den Vorfall. Berichten Sie den „Berliner Registerstellen“ oder anderen spezialisierten Meldestellen von dem Vorfall. Wo genau Sie Vorfälle melden können, erfahren Sie »hier.